• Nur bestehende Patientinnen und Patienten können Gutscheine weitergeben.
• Jede bestehende Patientin oder jeder bestehende Patient kann beliebig viele Gutscheine weitergeben.
• Pro Neupatientin oder Neupatient kann nur 1 Gutschein eingelöst werden.
• Die Neupatientin oder der Neupatient erhält mit dem Gutschein ein Rabatt von 50 Franken auf die Erstbehandlung.
• Sobald die vermittelte Person die Erstbehandlung bezahlt hat, wird dem bestehenden Patienten ein Rabatt von 50 Franken mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
• Die Aktion ist gültig bis Ende Juli 2026. Bis dann muss der Neupatient die Rechnung der Erstbehandlung bezahlt haben. Danach verfällt der Rabatt.
Wattwil, Oktober 2025
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